Gesunde Füße machen das Leben leichter
Podologie ist die nichtärztliche therapeutische Heilkunde am Fuß und laut Podologengesetz (PodG inkraftgetreten 2002) als medizinischer Fachberuf und Heilberuf definiert. Es ergibt sich daraus und aus einer umfassenden medizinischen Ausbildung eine klare Abgrenzung zur kosmetischen Fußpflege.
Die Bezeichnung leitet sich aus dem griechischen podos (Fuß) und logos (Sprache/Lehre) ab.
Die Begriffe Podologe/-in und medizinische/r Fußpfleger/in sind gesetzlich geschützt und nur nach bestandenem Staatsexamen mit behördlicher Urkunde als Berufsbezeichnung tatsächlich führbar. Die Ausbildung besteht aus 2000 Stunden Theorie und 1000 Praxisstunden in podologischen und medizinischen Praxen/ Kliniken.
Die Aufgaben von Podologen sind vielfältig und für die Behandlung erkrankter Füße ausgelegt. Diese Aufgaben ergeben sich aus den Gebieten der inneren Medizin z. B. Diabetologie, der Dermatologie, Chirurgie/ Orthopädie und der Neurologie.
Die Podologie umfasst sowohl präventive (vorbeugende) als auch kurative (heilende) therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß, sowie eine fachbezogene Beratung.